Verkaufen, vermieten, wohnen...ratlos? 

 

 

 

(Interview in der Zeitschrift "Wir Bad Aiblinger", Ausgabe Frühjahr 2018)
 

Verkaufen, vermieten, wohnen...ratlos? 

 

Interview mit Diplom-Sachverständige Simone Rück


 

Frau Rück, wann braucht man Sie?

 

Die Situation zu denen ich herbeigerufen werde sind ganz unterschiedlich. Im Prinzip geht es darum, einen serösen und unabhängigen Immobilienwert zu ermitteln. Dabei ist es für mich sehr interessant zu sehen, aus welchen unterschiedlichen Gründen ich herbeigezogen werde.

 

 

Wie meinen Sie das?
 

Ich wurde zum Beispiel einmal von Geschwistern beauftragt, die in Randlage von Bad Aibling ein Haus geerbt haben. Ihnen war aber nicht bewusst, dass Sie automatisch erst mal eine sogenannte Erbengemeinschaft bilden. In so einem Fall, müssen diese sich erstmal gemeinsam über die Verwendung des Hauses verständigen, nämlich vermieten, verkaufen oder selbst bewohnen. Einer von ihnen wollte dann in das vererbte Haus selbst einziehen, so dass er in so einem Fall, den anderen Geschwistern dafür einen finanziellen Ausgleich zahlen müsste. Ich habe hier dann einen neutralen Wert ermittelt, so dass darauf dann die Verhandlungen geführt werden konnten. 

 

 

 

Wann werden Sie noch gerufen?

 

Ein Ehepaar aus München spielte mit dem Gedanken ihre Eigentumswohnung zu verkaufen, die sie vor 5 Jahren erst selbst erworben hatten. Normalerweise fällt bei einem Verkauf innerhalb von 10 Jahren die sogenannte Spekulationssteuer an. Bedeutet: wenn zwischen Kauf und Verkauf einer Immobilie nicht mehr als zehn Jahre liegen, sind die Gewinne aus dem Verkauf zu versteuern. Aber, was Ihnen nicht bewusst war: auch steuerfrei ist der Verkauf einer eigengenutzten Immobilie. Hier greift die Zehn-Jahresfrist nämlich nicht. Voraussetzung ist allerdings, dass die Immobilie im Verkaufsjahr sowie in den zwei voraufgegangenen Jahren durch den Eigentümer ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Da das Ehepaar diese vor 5 Jahren gekauft und selbst dort eingezogen sind, konnten sie diese somit ohne Spekulationssteuer verkaufen.
Ich persönlich finde aber auch Objekte sehr interessant, die etwa komplexer sind. Ein Kunde von mir hatte z.B. ein großes Grundstück mit etwa 9.000 m2 geerbt. Dieses befand sich in absoluter Randlage und bestand neben dem Haus, noch aus Wiesen- und Waldflächen. Das ist für einen Laien natürlich erst mal schwer einzuschätzen, wie wieviel sowas wert sein könnte.

 

Und Sie erstellen dann für solche Situationen Gutachten?

 

Ja, richtig. Ich erstelle vor allem neutrale und unabhängige Gutachten. Üblicherweise sind das dann die sogenannten Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB. Je nach Sachlage, kann man mich aber auch auf Kurzbewertung ansprechen. 

 

 

 

 

Simone Rück

Sachverständigenbüro für Immobilien

 

 

 

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