Das Verkehrswertgutachten dient zur Feststellung des Marktwertes einer Immobilie. Die Grundlage bildet hierfür der § 194 BauGB mit den entsprechenden Verordnungen und Richtlinien.

Jede Immobilie unterscheidet sich durch eine Vielzahl von Merkmalen und Faktoren von anderen Immobilien, so dass jede Immobilie auch individuell zu betrachten und zu bewerten ist. Marktveränderungen aber auch zeitliche Gegebenheiten, führen im Laufe der Zeit zu sich verändernden Wertverhältnissen einer Immobilie. In vielen Fällen ist daher eine fachgerechte Bewertung erforderlich. 

 

 

Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann benötigt, wenn die Einschätzung des Immobilienwertes objektiv und rechtlich bindend sein soll.  Die Gründe für eine Beauftragung können dabei ganz unterschiedlich sein:

 

  • Erbengemeinschaften, denn gerade bei familiären Erbauseinandersetzungen können somit Streitigkeiten vermieden werde

  • Scheidungen, wenn Sie die Ermittlung des Zugewinnausgleichs benötigen

  • Plausibilitätsprüfung eines bereits vorhanden Gutachtens, um zu prüfen, ob der ermittelte Verkehrswert auch dem Marktwert entspricht

 

 

Ein Verkehrswertgutachten erhalten Sie von mir ab 1.900 Euro.* 

Es wird für folgende Immobilientypen vorgenommen: 

  • Unbebaute Grundstücke

  • Einfamilienhäuser

  • Doppelhaushälften

  • Reihenhäuser

  • Wohnungen

  • Mehrfamilienhäuser

  • Gewerbeobjekte

 

* Zzgl. gesetzlicher MwSt.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!

+49 174 7777 678

Sollten Sie ein Kurzgutachten benötigen, sprechen Sie mich gerne an.

Simone Rück

Sachverständigenbüro für Immobilien

 

 

 

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