Erbengemeinschaft: 

 Selbst einziehen, vermieten oder verkaufen?

​Wenn ein Haus vererbt wird,  ist das zwar zunächst eine schöne Sache, aber hier gibt es viele Fragen zu klären und nicht selten endet eine Vererbung in Familienstreitigkeiten.

Erben Geschwister ein Haus gemeinschaftlich, so bilden Sie eine sogenannte Erbengemeinschaft und müssen nun sich über die Verwendung des Hauses und über die anderen Nachlassgegenstände sich gemeinsam verständigen. Hier können schon die ersten Probleme und Streitigkeiten entstehen, denn wenn ein Einfamilienhaus vererbt wird, stellt sich zunächst die entscheidende Frage: In das Haus selbst einziehen, vermieten oder verkaufen?

Bevor hier sich aber dann weiter Gedanken macht werden, ist es ratsam, zunächst einmal der Wert der Immobilie bestimmen zu lassen.

Einzug in das vererbte Haus

Möchte ein Erbe in Zukunft das vererbte Haus allein bewohnen, muss er seinen Geschwistern dafür eine finanzielle Entschädigung bieten. Damit hierfür ein angemessener Entschädigungsbetrag ermittelt werden kann, ist eine realistische Einschätzung des Marktwertes der Immobilie empfehlenswert.

Oder das Haus doch lieber vermieten?

Das vererbte Haus kann natürlich auch vermietet werden. Einfamilienhäuser zur Vermietung erweisen sich i.d.R. aber als schlechte Kapitalanlage und werden von Investoren kaum in Betracht gezogen. Denn bei einem klassischen Einfamilienhaus verschlingen die Instandhaltungskosten auf lange Sicht gesehen die Mieteinnahmen und die angemessene Verzinsung auf das gebundene Kapital ist unmöglich. Einzig für Selbstnutzer sind Häuser lohnenswert, weshalb man somit das Haus nur vermieten sollte, wenn der spätere Wiedereinzug geplant ist. Alternativen, wie die Mietzahlung eines Erben an einen anderen sind zwar möglich, aber in der Praxis selten erfolgreich. Denn die Erbengemeinschaft besteht dann weiterhin und es kann sein, dass die sich damit einhergehenden Probleme sich weiter häufen.

Verkauf der vererbten Immobilie

Nicht ohne Grund verkaufen somit die meisten Erben das hinterlassene Haus. Denn sehr oft ist der Erbe, der die Immobilie allein bewohnen möchte finanziell nicht in der Lage, seine Miterben in angemessener Höhe auszuzahlen. Oder die Immobilie entspricht einfach nicht mehr den Lebensumständen der Erben, weil zum Beispiel die Lage oder Bauweise nicht gefällt. Wird das Haus verkauft, kann der Erbe dann beispielsweise das Darlehen auf die eigene Immobilie schneller tilgen oder als  Rücklage für die Zukunft aufbauen. Vor allem bei Verkauf des Hauses ist eine realistische Werteinschätzung der Immobilie von Vorteil. 

 

Hier sollte man sich an einen Sachverständigen für Immobilien wenden. Denn diese sind mit dem regionalen Markt vertraut und bewerten die Immobilie vor allem objektiv und somit auch realistisch.

 

Simone Rück

Sachverständigenbüro für Immobilien

 

 

 

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