Die Gründe können ganz vielfältig sein. Grundsätzlich ist es zum Beispiel immer eine Überlegung wert, sich vor dem Kauf der Immobilie beraten zu lassen, um nicht unerwartete Überraschungen zu erleben. Aber auch dann, wenn ein objektiver oder rechtlich bindender Immobilienwert benötigt wird, wie bei Erbengemeinschaften oder Scheidungen, ist es ratsam einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen.

 

Für die Bewertung ist es wichtig, dass das Gutachten für den Kunden verständlich und nachvollziehbar ist. Dabei ist die Begründung eines Gutachtens das wichtigste Element. Als Grundlage dient der §194 BauGB mit den entsprechenden Verordnungen und Richtlinien. Die Wertermittlung wird dann durch normierte Verfahren angewendet, die in der Immobilienwertermittlungsverordnung geregelt sind. Hierzu gehören das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. 

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Simone Rück

Sachverständigenbüro für Immobilien

 

 

 

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